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Channel: Medienspiegel – Frank Schäffler
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Rente mit 69: Planwirtschaft ist das Problem, nicht die Lösung

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Natürlich wird das durchschnittliche Renteneintrittsalter im bestehenden Rentensystem steigen. Egal ob Norbert Blüm, Ursula von der Leyen oder Andrea Nahles über die Rentenkasse wachen, alle wissen, es wird nicht besser.

Wenn im langjährigen Durchschnitt nur noch 1,2 bis 1,4 Kinder je Frau geboren werden, tatsächlich aber 2,1 Kinder pro Frau benötigt werden, um die demographische Struktur des Rentensystem dauerhaft aufrecht zu erhalten, stößt das umlagefinanzierte Rentensystem naturgemäß an seine Grenzen. Wenn 1990 auf zwei Erwerbsfähige ein Rentner kam, wird sich dieses Verhältnis im Jahr 2030 auf eins zu eins verändern. Für die Rentenversicherungsplaner gibt es daher nur vier Möglichkeiten. Erstens Renteneintrittsalter heraufsetzen, zweitens Beiträge anheben, drittens Renten kürzen oder viertens Beitragszahlerkreis erweitern. Alle vier Maßnahmen scheiden in einer freien Gesellschaft aus. Denn sie folgen dem Grundsatz, allen soll es gleich schlecht gehen.

In einer freien Gesellschaft, die die Entscheidung des Einzelnen im Fokus hat, ist nicht von Bedeutung, ob die Planer eines Rentensystems heute ein Problem haben, weil sie 1957 mit der Einführung der dynamischen Rentenversicherung eine Fehlentscheidung getroffen haben. Für die Befürworter einer freien Gesellschaft, die den Menschen in den Mittelpunkt stellen, ist das Ergebnis dieses kollektivistischen Planungsprozesses irrelevant. Denn sie denken nicht vom politisch definierten Ergebnis einer Bundestagsmehrheit her, sondern für sie steht der einzelne Mensch mit seinen individuellen Wünschen, Zielen und Bedürfnissen im Mittelpunkt. Da diese bei jedem Menschen unterschiedlich sind, können sie nicht zentral geplant werden – erst recht nicht von Politikern.

Was folgt daraus? Wer in Rente gehen will, soll es tun können – egal wann. Solange er in Kombination mit anderen Alterseinkommen dem Steuerzahler nicht auf der Tasche liegt, weil er anschließend Grundsicherung im Alter beantragen muss, kann er seine gesetzliche Rente beziehen. Natürlich immer zu den Bedingungen seiner Alterskohorte zum Renteneintritt. Wenn er will, kann er auch weiter arbeiten, egal wie lange. Ob in Teilzeit oder in Vollzeit liegt im Ermessen des Einzelnen. Geht er oder sie später in Renten, dann zu den Bedingungen seiner bzw. ihrer Alterskohorte. In der Zwischenzeit erwirbt der künftige Rentner weiter Rentenanwartschaften. Auch Mischmodelle sind vorstellbar. Wieso soll es nicht möglich sein, zum Beispiel mit 60 in Rente zu gehen, weil man gesetzliche und private Rentenanwartschaften oberhalb der Grundsicherung erworben hat und trotzdem weiterarbeitet, egal wieviel man hinzuverdient.

Die Lehre aus dem Jahrhundert-Desaster der Rentenplanern von 1957 sollte nicht ein neuer Plan sein, sondern die Erkenntnis, dass die Planwirtschaft vor mehr als 20 Jahren grandios gescheitert ist. Die Freiheit dagegen ist unsterblich, da sie den Menschen betrachtet und nicht das Kollektiv.


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